Altlasten, Abfall, Boden

Die Umwelt bildet die Grundlage unseres Lebens und muss entsprechend geschützt werden. Der Schutz der Umwelt wird in der Schweiz im Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) geregelt. Unser Beitrag zu einer intakten Umwelt umfasst die Themen Altlasten, Abfall und Boden, die oft interdisziplinär betrachtet werden.

Belastungen im Untergrund - Altlasten und Abfall 

Durch die menschliche Nutzung kann der Untergrund Belastungen aufweisen. Diese können durch den Betrieb, Unfälle oder Ablagerungen verursacht worden sein und werden in der Schweiz im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst. Wenn die Umwelt durch diese Belastungen gefährdet wird, spricht man von Altlasten und eine Sanierung wird nötig. Nicht alle Belastungen im Untergrund wurden durch den Menschen verursacht. Belastungen, die durch natürliche Prozesse entstanden sind, werden als geogene Belastungen bezeichnet.

Wenn Untergrundmaterial durch Bauarbeiten bewegt wird, gilt es als Abfall und muss entsprechend seiner Belastung fachgerecht verwertet oder entsorgt werden.

Boden – die Grundlage unseres Lebens

Als Boden wird die oberste, belebte Erdschicht bezeichnet. Die Bodenbildung ist ein sehr langsamer Prozess, weshalb Boden als endliche Ressource gilt und entsprechend geschützt werden muss. Im Rahmen von Bauprojekten oder der Sanierung von Altlasten ist der Boden im Detail zu untersuchen. Wo immer möglich, sollte Boden weiterhin als solcher verwendet werden. Sollte die Belastung des Bodens dennoch zu hoch sein, wird auch dieser als Abfall behandelt.