Als Abfall werden nach dem Umweltschutzgesetz bewegliche Gegenstände oder Materialien bezeichnet, die nicht mehr genutzt werden und entsorgt, rezykliert oder verwertet werden müssen. Abfälle entstehen in verschiedenen Bereichen (z.B. private Haushalte, Industrie und Gewerbe, Bauwesen oder Landwirtschaft) und umfassen eine Vielzahl von Materialien, darunter auch zahlreiche umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe. Im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft ist der nachhaltige Umgang mit Aushub und Bauabfällen von zentraler Bedeutung.
In der Schweiz wird der Umgang mit Abfällen in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) geregelt.
Im Rahmen von Bauprojekten können Abfälle im Untergrund hohe Kosten verursachen. Frühzeitige Abfalluntersuchungen, bei denen die Belastungen bestimmt und der Umgang mit diesen festgelegt wird, erhöhen die Planungssicherheit und sorgen für einen effizienten Bauablauf. Nur durch eine gute Planung in der Abfallwirtschaft kann ein nachhaltiger Umgang mit unseren Ressourcen nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft erreicht werden.