Der Begriff „Altlasten“ wird umgangssprachlich und medial oft für verschiedene Belastungen im Boden und Untergrund verwendet. Im rechtlichen Sinne bezeichnet man damit belastete Standorte, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen und daher saniert werden müssen. In der Schweiz wird der Umgang mit Altlasten in der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) geregelt.
Durch Altlastenuntersuchungen soll geklärt werden, ob Belastungen im Untergrund vorhanden sind und ob sie die Schutzgüter Oberflächengewässer, Grundwasser, Boden oder Luft beeinträchtigen. Der erste Schritt ist die Voruntersuchung. Sollte der Standort saniert werden müssen, sind Detailuntersuchungen, Variantenstudium und ein Sanierungsprojekt erforderlich. Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten müssen Vorgehens- und Entsorgungskonzepte mit baubedingter Gefährdungsabschätzungen erstellt werden.